Beratung Handwerker
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Petition gegen Haftungsfalle

„Produktmängel und die daraus resultierenden Kosten dürfen nicht zu Lasten des Handwerks gehen“, fordern die Initiatoren einer Online-Petition. Sie protestieren gegen eine Gesetzeslücke, die nach ihrer Ansicht für das Handwerk existenzbedrohend ist.

Die Initiative „Mit einer Stimme“ hat sich zum Ziel gesetzt, diese Gesetzeslücke zu schließen. Sie will erreichen, dass das Thema im Bundestag verhandelt wird, mindestens 50.000 Unterstützer sind dafür notwendig. Die Website miteinerstimme.org informiert alle Interessierten und ruft zum Mitmachen auf.

Wogegen richtet sich der Protest? Er hat seinen Ursprung am 15. Juli 2008. Damals entschied der Bundesgerichtshof (BGH) endgültig: Der Handwerker kann von seinem Lieferanten keinen Ersatz der Ein- und Ausbaukosten verlangen, wenn das Material Mängel hat. Er selbst ist aber gleichzeitig seinem Kunden gegenüber zur vollen Mängelbeseitigung verpflichtet. Die Arbeitskosten ersetzt bekommen nach der neuen Rechtsprechung nur Verbraucher, nicht aber Gewerbetreibende. Handwerker werden also gezwungen, die Verantwortung für das Material ihrer Lieferanten zu übernehmen.

Hier geht es zu der Online-Plattform und der Petition.

Früher war die Lage besser: „Ein Schadensfall mit Produktmängeln konnte für alle Beteiligten mehr oder weniger problemlos über die letztlich vorhandene Deckung durch eine Haftpflichtversicherung abgewickelt werden“, so die Iniatioren zur Situation vor dem BGH-Urteil. Die Initiative stößt in dasselbe Horn wie die Handwerksorganisation:

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fordert von der Bundesregierung eine Reform des Gewährleistungsrechts und hat auf die entsprechenden Zusagen im Koalitionsvertrag hingewiesen. Man führt schon seit dem letzten Jahr Gespräche, um dieses falsche Ergebnis gesetzlich zu korrigieren.

„Handwerker geraten in eine Haftungsfalle“, kommentierte ZDH-Generalsekertär Holger Schwannecke die Rechtsprechung. „Dieser unhaltbare Missstand muss behoben werden.“ Er will erreichen, dass die Verbraucherrechte auch auf Geschäfte zwischen Unternehmern ausgeweitet werden. Damit würde die Verantwortung für fehlerhaftes Material dorthin zurückgegeben, wo sie eigentlich hingehört: Zum Händler oder Hersteller.

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Axel Bernhardt

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