Energie Stabilisatoren
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Energiewende: Was geändert werden muss

Die Energiewende wird in den kommenden Jahren noch viel Geld kosten. Aus Sicht der Handwerkskammer Cottbus (HWK) ist es dringend erforderlich, die Finanzierung des Großprojektes neu zu überdenken. Sie darf nicht mehr nur über den Strompreis erfolgen, sondern ist auch über den Staatshaushalt zu finanzieren, wie aus einem Positionspapier der HWK hervorgeht.

Die Energiewende ist wichtig und notwendig. Aber sie kostet auch viel Geld. Bislang werden die Kosten zum Großteil von den Privatkunden und den kleinen und mittelständischen Unternehmen getragen. "Das ist ungerecht", sagt Peter Dreißig, Präsident der Handwerkskammer Cottbus. "Die letzte EEG-Reform hat diese Ungerechtigkeit zementiert. Das wollen wir nicht länger akzeptieren."

Der Vorstand der Handwerkskammer Cottbus hat ein Energie-Positionspapier erarbeitet, das die unterschiedlichen Aspekte wie Finanzierung der EEG-Kosten, Netzausbau und die energetische Gebäudesanierung behandelt. "Mit diesem Papier wollen wir ab sofort die energiepolitischen Diskussionen in unserem Zentralverband forcieren und auf Landesebene für unsere Positionen werben", erklärt Peter Dreißig.

Aus dem Positionspapier

1. Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

  • Die Energiewende ist eine gesamtstaatliche Ausgabe. Deshalb darf die Finanzierung nicht mehr über die EEG-Umlage in der bisherigen Form erfolgen, sondern ist über den Staatshaushalt zu finanzieren.
  • Die Industrie wird über die besondere Ausgleichsregelung auch weiterhin jährlich um ca. fünf Milliarden Euro entlastet. Diese Entlastung zahlen die übrigen Stromverbraucher, d.h. Handwerk, Mittelstand und private Haushalte. Dies ist nicht länger akzeptabel und bedarf der Änderung.
  • Der weitere Ausbau der Stromerzeugung aus regenerativen Quellen muss möglichst effizient organisiert werden. Die Bezahlung von Strom, der aufgrund überlasteter Netze nicht abgenommen werden kann und deshalb gar nicht erst produziert wird, muss ebenfalls abgeschafft werden.
  • Die mit dem EEG 2014 eingeführte Belastung des Eigenverbrauchs wird abgelehnt.
  • Gänzlich inakzeptabel ist, dass das EEG 2014 vorsieht, dass deutsche Stromverbraucher ab spätestens 2017 ausländischen Ökostrom über ihre Stromrechnung subventionieren.

2. Netzfinanzierung
Die Netzfinanzierung muss sich deshalb zukünftig stärker und vorwiegend an die Bereitstellung der Infrastruktur orientieren und weniger an den tatsächlich bezogenen Kilowattstunden. Industriebetriebe sind unterschiedslos an der Netzfinanzierung zu beteiligen. Es ist ein System notwendig, dass sich an dem der Festnetztelefonie orientiert und dort als Flatrate bekannt ist. Dabei ist sicherzustellen, dass die Kosten der Energiewende regional gleichmäßig verteilt werden.

3. Energetische Gebäudesanierung
Energie, die nicht verbraucht wird, muss nicht produziert werden. Klimaschutz darf sich deshalb nicht auf das EEG und die Stromproduktion beschränken. Im Wärmebereich lassen sich erhebliche Energieeinsparungen realisieren und die CO2-Vermeidungskosten liegen deutlich unter denen, die für die Herstellung von EE-Strom anfallen. Vor diesem Hintergrund ist der Gesetzgeber aufgefordert, sehr genau abzuwägen, ob er Klimaschutz auch zukünftig schwerpunktmäßig durch einen ungesteuerten Zubau von Erneuerbaren Energien betreiben möchte oder ob die energetische Gebäudesanierung nicht in den Vordergrund gestellt wird.

Das gesamte Positionspapier können Sie sich hier oder aus dem Download-Bereich herunterladen.