Lkw-Maut Kontrollsäule
Toll Collect GmbH

Jetzt Handwerkerausnahme anmeldenMaut: Fahrzeuge registrieren spart Zeit bei der Kontrolle

Ab 1. Juli 2024 ist die Lkw-Maut im Prinzip auch für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fällig – doch es gibt eine Handwerkerausnahme. Um bei späteren Mautkontrollen Zeit zu sparen, können Betriebe ihre Fahrzeuge schon jetzt registrieren.

Die Ausweitung der Lkw-Maut ist bereits seit Dezember 2023 in Kraft. Ab 1. Juli 2024 greift sie für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen und weniger als 7,5 Tonnen. Das kann im Prinzip auch Handwerksbetriebe treffen, die mit ihren Transportern auf Bundesstraßen und Autobahnen unterwegs sind oder Material und gefertigte Waren transportieren. Dass dies nur "im Prinzip" gilt, liegt daran, dass für Handwerksbetriebe eine Handwerkerausnahme greift.



Handwerkerausnahme jetzt schon registrieren

Mit der Handwerkerausnahme sind sie von der Maut-Pflicht befreit. Doch sie müssen bei einer Kontrolle belegen können, dass sie tatsächlich einer handwerklichen Tätigkeit nachgehen. Als Beleg gelten nach Angaben des Mautstellen-Betreibers Toll Collect die Handwerks-/Gewerbekarte, eine Kopie der Gewerbeanmeldung, Lieferscheine oder Kundenaufträge. "Die Nachweise sind in deutscher Sprache oder in deutschsprachiger Übersetzung vorzulegen", informiert das Unternehmen auf einer  Info-Seite zur neuen Lkw-Maut. Dort findet sich auch eine  Liste der Handwerksberufe, die von der Maut befreit werden können.



Wann und für wen gilt die Handwerkerausnahme?

Nach Informationen des Bundesamts für Logistik und Mobilität greift die Handwerkerausnahme immer dann, wenn das Fahrzeug von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Handwerksbetriebes geführt wird und

  • Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind (einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör) und/oder
  • handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.


Die Handwerkerausnahme gilt auch für ausländische Handwerksbetriebe. Werden allerdings industriell gefertigte Güter ausgeliefert, sind die Fahrten nicht mautbefreit. Das Gleiche gilt, wenn die Beförderung der Güter – auch wenn es handwerkliche Güter sind – von Dritten übernommen wird. Die Beförderung von Gütern darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der Gesamttätigkeit des Unternehmens sein, wenn die Handwerkerausnahme genutzt werden soll.



Für Handwerkerausnahme registrieren kann Zeit sparen

Damit es insgesamt zu weniger Kontrollen kommt, können Handwerksbetriebe ihre Fahrzeuge schon jetzt online für die Handwerkerausnahme registrieren. Hierbei kommen nur Fahrzeuge in Betracht, bei denen der Handwerksbetrieb als Fahrzeughalter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen ist.

Mithilfe der Registrierung könnten laut Toll Collect Ausleitungen von Handwerksfahrzeugen und behördliche Verfahren minimiert werden. Der Mautstellen-Betreiber prüft die dabei angegebenen Daten und speichert sie nach eigenen Angaben für zwei Jahre. Anschließend erhalten Handwerksbetriebe eine Aufforderung, die Meldung zu erneuern. Achtung: Fahrten, die die oben genannten Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme nicht erfüllen, sind trotz Meldung mautpflichtig.

Ansprechpartner

Bild Axel Bernhardt

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

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